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Häufig gestellte Fragen

01

Kann ich trotz Höhenangst einen Flug machen?

 

Ich selbst habe eine extreme Höhenangst. Jedoch, so hat mir ein Psychologe erklärt, ist die Höhenangst meist kein Problem. Dies weil sich der Mensch stets an Kanten orientieren muss. (Turm, steile Felswand etc.) Da diese "Kante" beim Fliegen fehlt wird unser Gehirn überlistet. Trotzdem empfehle ich, dass Sie, falls Sie etwas unsicher sind,  eher den kurzen Flug zu wählen.

02

Fotografieren

 

Wenn Sie Erinnerungsfotos schiessen wollen, kann ich Ihre Kamera an einem Bändel sichern. Nach dem Start sind Fotos je nach Bedingungen meist problemlos möglich. Falls der Kamera trotzdem etwas passieren sollte ist diese versichert. Ich biete natürlich auch einen Fotoservice an.

03

Weshalb muss ich einen Flugschein unterschreiben?

 

Diese Frage ist gar nicht leicht zu beantworten. Als Tandempilot habe ich eine extra Tandemversicherung abgeschlossen. Diese schreibt vor, dass für jeden Flug ein Flugschein ausgestellt und unterschrieben werden muss. Die rechtliche Grundlage dafür wird hier beschrieben:

 

https://www.shvfsvl.ch/fileadmin/redakteure/Home/Service/Versicherungen/Biplace/VersicherungBiplaceBriefRhiner_d.pdf

04

Kann ich unter 18 Jahren mitfliegen?

 

Klar kannst du mit mir mitfliegen. Von Personen unter 18 Jahren möchte ich eine Unterschrift der Eltern.

05

Ist Gleitschirmfliegen eine Risikosportart?

 

Nein. Die Suva stuft Gleitschirmfliegen nicht als Risikosportart ein. 

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